Weitere Infos zum Entschädigungsgesetz 118/1990


Der Weg zum Erreichen einer Entschädigung für die Zeit der Russlanddeportation, der Baraganverschleppung oder der Internierung aus politischen Gründen und des Zwangsaufenthalts (domiciliu obligatoriu) in anderen Regionen Rumäniens während der kommunistischen Diktatur, dürfte mittlerweile bekannt sein.
Denen, die immer noch an einer Entschädigung zweifeln, kann versichert werden, dass Rumänien, nach bisheriger Erfahrung, die zugesprochene Entschädigung sicher und regelmäßig zahlt.
In den Genuss einer Entschädigung gelangen Betroffene, denen die Kommission für die Anwendung des Gesetzes 118/1990 im zuständigen Kreissozialamt (Agenţia Naţională pentru Plăţi şi Inspecţie Socială) einen Bescheid (Decizie) ausgefertigt hat, wonach dem Antragsteller der Bezug einer dauernden Entschädigung zugesprochen wird.

Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Dauer des Freiheitsentzugs, sie beträgt 200 Lei monatlich je Internierungsjahr. Hinterbliebene erhalten insgesamt nur 200 Lei monatlich. Mit dem Bescheid sind auch andere Vergünstigungen wie Bahnfreifahrten, Kuraufenthalt, Freifahrten mit öffentlichen Verkehrsmittel u. a. verbunden.

Zum Erreichen des Bescheides ist bei der Kommission ein Formantrag zu stellen, der persönlich oder durch einen Bevollmächtigten, mit einer notariell beglaubigten und Apostille versehener Vollmacht, abzugeben ist. Dem Antrag sind die schon bekannten Personalakten, Lebensbescheinigung, Bankdaten und Dokumente zum Nachweiß der Internierung beizufügen.
Der Bescheid vom Kreissozialamt ist mit einem weiteren Antrag und mit beigefügten Personalakten beim Kreisrentenamt (Casa Judeteana de Pensii) abzugeben. Von da erfolgt, nach einer Wartezeit von mehreren Monaten, die Zahlung auf das angegebene Konto in Deutschland. Soweit dürfte der Vorgang bekannt sein.

Häufig melden sich bei uns Landsleute, die sagen, sie hätten vom Nationalrat für das Studium der Securitate Archive Bukarest (Consiliul Naţional pentru Studierea Arhivelor Securităţii C.N.S.A.S.) eine Ablehnung erhalten. Dazu folgende Erklärung: Die Deportation, Internierung oder Haft muss mit Dokumenten belegt werden. Für ehemalige Russlandverschleppte kann dies eine Bestätigung sein, die seinerzeit vom zentralen Arbeitsamt (Camera Muncii) ausgestellt wurde, die Eintragung im Arbeitsbuch, ein Entlassungsschein „Spravka“, eine Bestätigung aus Russland oder eine Bestätigung aus dem rumänischen Durchgangslager.

Wer nicht im Besitz solcher Dokumente ist wendet sich an das C.N.S.A.S. und bittet um entsprechende Unterlagen. Sofern dort Akten vorhanden sind, werden dem Antragsteller Kopien davon zugesendet, dies kann eine Mappe mit 20-30 Seiten sein oder nur ein Blatt.
Werden dort keine Akten vorgefunden, Stellt das C.N.S.A.S. keine weiteren Recherchen an. Dem Antragsteller wird einfach mitgeteilt, dass über ihn dort keine Akten gefunden wurden. Das gleiche gilt auch für ehemalige Baraganverschleppte und andere Internierte. Dies ist keine Abweisung. Das C.N.S.A.S. versendet die Kopien der gefundenen Dokumente über einen Kurier zu einem Beauftragten im Banat, der im Antrag mit Adresse und Telefon Nr. genannt werden soll. (Kosten 15.- €).
Ausnahmsweise haben auch schon Antragsteller in Deutschland ihre Unterlagen per Post erhalten. Darauf sollte man aber nicht bauen.

Antragsteller die vom C.N.S.A.S. keine Dokumente zu ihrer Internierung erhalten haben, können versuchen durch Akten aus der Gemeinde, aus Russland oder auch durch die eidesstattliche Erklärung von 2 Zeugen ihre Internierung zu belegen.

In letzter Zeit wurden mehrfach ehemalige Baraganverschleppte von der Kommission im Kreissozialamt abgewiesen, weil das Familienoberhaupt im deutschen Heer gedient hat. Dies soll auf Art 13 des Gesetzes 118/1990 beruhen, wonach Personen von der Entschädigung ausgeschlossen werden, die wegen Vergehen gegen die Menschenrechte verurteilt waren oder einer faschistischen Organisation angehörten.
Dieser Ausschluss von Familienangehörigen sollte nicht hingenommen werden, denn eine Sippenhaft gibt es auch in Rumänien nicht.