Keine Anerkennung für die letzten, noch lebenden Russlanddeportierten


Das Verschleppungsunrecht als Kriegsfolgeschicksal ist bisher nicht gesondert entschädigt worden.
Mit dem Argument des allgemeinen Kriegsfolgeschicksals sieht die derzeitige Bundesregierung „keinerlei Ver­anlassung zur Prüfung weiterer Entschädigungsansätze“. Und das sagt die schwarz-gelbe Koalition. Von Rot-Grün gab es weniger als nichts. Nicht mal eine symbolische Wiedergutmachung ist im Gespräch.

Die Verschleppung unserer Landsleute, und dies ist wissenschaftlich belegt, war eine Reparationsleistung in Arbeitskraft für die Kriegsschuld Deutschlands.
Von Rumänien, das damals bei der Verschleppung mitgewirkt hatte, bekommen die ehemaligen Zwangsarbeiter, die im Besitz der rumänischen Staatsbürgerschaft sind, eine für dieses Land angemessene Wiedergutmachung.
Heute gilt unsere Bewunderung und Hochachtung all denen, die zur Zeit noch in unserer Mitte weilen. Von insgesamt 556 leben noch 88 (Stand 10.11.2012)